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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0563,
Bayern (Verwaltung) |
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561
Bayern (Verwaltung)
des Verfassungsrechts, wo sie vom König ausgehen muß. Seit 1868 wird das Budget auf zwei Jahre festgestellt. Die Kammern müssen mindestens alle drei Jahre berufen werden. Thatsächlich erfolgt die Einberufung alle zwei Jahre
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0442a,
Staatsbahnen und Privatbahnen im Deutschen Reich |
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.
- Staatsbahnen und in Staatsverwaltung befindliche Privatbahnen.
- Privatbahnen in eigener Verwaltung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Steuerrollebis Stev. |
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umfaßt die "Verwaltung der Zölle, indirekten Steuern und des Enregistrement" sämtliche Reichssteuern (mit Ausnahme der Biersteuer, an deren Stelle eine Landessteuer tritt), die indirekten Landesverbrauchs- und Landesverkehrssteuern. In Bayern sind
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Maximilian (II.) Eman. (Kurf. v. Bayern)bis Maximilian I. Jos. (Kurf. v. Bayern) |
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689
Maximilian (II.) Eman. (Kurf. v. Bayern) - Maximilian I. Jos. (Kurf. v. Bayern)
Macht im Felde erschien und diese Macht zu einer beherrschenden Souveränität über die übrigen Reichsstände zu erheben suchte, da war es vor allem M
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0451,
Forstverwaltung |
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Betriebsaufsichtsbeamte, d. h. mit der Aufsicht aber die Arbeiten bei den Hauungen, Kulturen, Holztransport, Waldwegebau etc. betraut, sind, in welchem Fall sie gewöhnlich die Amtsbenennung Förster oder Unterförster erhalten. Die verwaltenden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0961,
Ludwig (deutsche Kaiser und Könige) |
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. 905 wurde er von Berengar von Friaul in Verona überfallen, geblendet und nach Arles zurückgeschickt, wo er 928 im Elend starb.
4) L. IV. oder der Bayer, der Sohn Herzog Ludwigs des Strengen von Oberbayern, geb. 1287, ward zu Wien mit seinen Verwandten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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, im allgemeinen jeder, der ein Amt bekleidet, daher ehemals jeder Staatsdiener; insbesondere hieß so derjenige Beamte, welcher in einem bestimmten Amtsbezirk die Rechtspflege und die Verwaltung wahrzunehmen hatte. Nach der Trennung der Justiz
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0564,
Otto (Bayern) |
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564
Otto (Bayern).
die Alpen. Im Februar zog er an der Spitze des deutschen Heers in Rom ein. Die stolzesten Pläne: das alte römische Reich in seinem Glanz wiederherzustellen und Rom zum Mittelpunkt der Weltherrschaft zu machen, erfüllten seine
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1007,
Forstwirtschaft |
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die
Gememden und Stiftungen sich ihre eigenen Forst-
verwalter und Schutzbeamten an, die jedoch der
Leitung und Kontrolle von Staatsforstbeamten un-
terstellt sind (Bayern, preuß. Nheinprovinz, West-
falen). In noch andern Staaten findet eine Ein-
wirkung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0842,
Deutschland (Reichsfinanzen) |
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-Lothringen anfallende Branntweinsteuer fließt. An der Bier- (Brau-) Steuer aber, die für das Reich erhoben wird, ist auch Elsaß-Lothringen ebensowenig wie Bayern, Württemberg und Baden beteiligt. Dieselbe beträgt in der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft 2
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0510,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1716-1748) |
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sei, erwies sich als trügerisch. Der Kurfürst Karl Albert von Bayern machte Ansprüche auf das habsburgische Erbe. Friedrich II. von Preußen forderte Entschädigung für seine schlesischen Ansprüche und fiel, als diese sowie sein Anerbieten, zum Lohn
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Forstversammlungenbis Forstverwaltung |
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, seit 1851.
3) In der Schweiz: *Schweizer Forstverein, seit 1843. -
Das forstliche Vereinswesen kann auf die Entwickelung des Forstwesens in Wirtschaft und Wissenschaft, Verwaltung und Gesetzgebung eine sehr nützliche Einwirkung ausüben. Dazu
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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sie vor die Gerichte gehöre, ob sie also eine Justiz- oder eine Verwaltungssache sei (s. Verwaltung). Neuerdings wird sogar der Ausdruck »Kompetenzkonflikt« nur zur Bezeichnung dieses Falles gebraucht, während man im Gegensatz hierzu
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0849,
Eisenbahnbehörden |
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847
Eisenbahnbehörden
In Dessen, Oldenburg und Mecklenburg-
Schwerin bestehen für die Verwaltung der ober-
bess. Bahnen, der oldenb. Staatsbahnen und der
großherzoglicb mecklenb. Friedrich - Franz - Eisen-
bahn |
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0549,
Bayern (Geschichte: 800-1300) |
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549
Bayern (Geschichte: 800-1300).
ten) von B.; aber nach dessen Tod im Avarenkrieg 796 teilte er das Land in Grafschaften. Das vielfach verheerte B. blühte jetzt wieder auf, doch unter Karls Nachfolgern ward es von neuen Unruhen heimgesucht
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Medizinalgewichtbis Medizinalpersonen |
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, Rettungsanstalten, Unverfälschtheit und Gesundheit der Lebensmittel sind von der Regierung ev. unter Anwendung von Strafmitteln zu verwalten. In Bayern ist oberste Medizinalbehörde der Staatsminister des Innern mit einem technischen Rat (Obermedizinalrat
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Militär-Erziehungs- und Bildungsanstaltenbis Militärgerichtswesen |
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: die Militärschießschulen, das Militärreitinstitut, die Militärturnanstalt, die militärärztlichen Bildungsanstalten, die Militärroßarztschule, die Lehrschmieden, das Lehr-Infanteriebataillon. Preußen hat eine Generalinspektion, Bayern eine Inspektion des
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Kreisverfassungbis Kreittmayr |
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Mitgliedern, ebenfalls unter dem Vorsitz des Landrats, besteht. Der Kreisausschuß bildet den Mittelpunkt der kommunalen Selbstverwaltung des Kreises, indem ihm als Organ der Kreiskorporation die Verwaltung der Kreiskommunalangelegenheiten, als Organ des
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0319,
Deutschland und Deutsches Reich |
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. Zinsrückstände, zusammen 2248 Mill. M.
- Ein Teil der für die Reichsmilitärverwaltung
aufgenommenen Anleihen belastet Bayern nickt,
ferner werden Bayern und Württemberg auch nickt
durch Anleihen für die Reichspost- und Telegraphen-
Verwaltung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0835,
Deutschland (Geld- und Kreditwesen; Reichsverfassung) |
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einheitlich organisiert, sie unterliegen der Beaufsichtigung des Reichs; indes finden auf Bayern und Württemberg auf Grund des Artikels 52 der Reichsverfassung diese Bestimmungen nicht volle Anwendung, indem dieselben getrennte Verwaltungen des Post
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Bayrische Baugewerks-Berufsgenossenschaftbis Bayrischer Erbfolgekrieg |
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. Baugewerks-Berufsgenossenschaften 11.
Bayrische Eisenbahnen. Von den in Bayern belegenen normalspurigen Eisenbahnen (1. Jan. 1893: 5735,80 km) entfallen 4907,48 auf bayr., 8,13 km auf württemb. Staatsbahnen, 5,34 km auf meining. Bahnen, 811,85
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Gesangbis Geschäft |
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Stuhl(Rom). 2) Bayern: a. in Preußen (Berlin); b. Königreich Sachsen (Dresden); c. Württemberg, zugleich beglaubigt in Baden und Hessen (Stuttgart); d. Italien (Rom); e. Österreich-Ungarn (Wien); f. beim Päpstlichen Stuhl (Rom); 3. Rußland (Petersburg
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Maximilian II. Joseph (König v. Bayern)bis Maximilian Heinrich (Kurf. v. Köln) |
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690
Maximilian II. Joseph (König v. Bayern) - Maximilian Heinrich (Kurf. v. Köln)
und der Friede von Wien. Die Verbindung des Königs mit Napoleon wurde gefestigt durch die Verheiratung seiner Tochter Auguste mit Eugen Beauharnais; das bayr
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Staatsratbis Staatsroman |
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und Verwaltungsmaßregeln. (S. auch Geheimer Rat.) Eine Teilnahme an der unmittelbaren Verwaltung steht dem S. in der Regel nicht zu, da dieselbe sich mit der konstitutionellen Verantwortlichkeit der Minister nicht verträgt; ebensowenig präjudiziert
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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Recht der Überwachung (s. oben I.), teils ein unmittelbares Recht der Verordnung und der Verwaltung zu. Eine unmittelbare Verwaltung hat die Reichsgewalt hinsichtlich mehrerer, zugleich auch der Gesetzgebung des Reichs unterliegenden Gegenstände
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0276,
Post (neuere Entwickelung) |
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, abgesehen von denen in Russisch-Sibirien, in Britisch- und Niederländisch-Indien, in Japan, in Siam (wo die P. seit 1885 durch einen deutschen Postbeamten organisiert worden ist), ferner in Persien, wo die Grundlage der Verwaltung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0360,
Preußen (verschiedene Verwaltungszweige, Staatsfinanzen) |
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mit Ausschluß von Bayern. Das Eichungswesen gehört zum Ressort des Handelsministers. Als Landes- und Aufsichtsbehörden fungieren die dem Oberpräsidenten unterstellten 11 Eichungsinspektionen. Diese sowie die am Sitz derselben befindlichen Eichämter sind
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0153,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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die Verwendung aller Einnahmen des Reichs muß durch den Reichskanzler dem Bundesrate und dem Reichstage zur Entlastung jährlich Rechnung gelegt werden (Art. 72).
Im Ressort des Reichsschatzamtes arbeiten die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, die vom
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0476,
Hygieine |
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474
Hygieine
Gefahren schützen und andererseits die Entwicklung einer größern gesunden Kraft in der Bevölkerung fördern können. Die Gesamtheit der hierauf bezüglichen Bestimmungen, Maßregeln und Anstalten der Verwaltung bilden das öffentliche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0964,
Ludwig (Bayern) |
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Vertrag von Roth zwang und, als Albrecht von neuem den Reichskrieg gegen L. erregte, 19. Juli 1462 bei Giengen glänzend besiegte. Hierdurch erlangte er die gebührende Stellung im Reich für Bayern wieder, welches er durch eine weise Verwaltung auch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Friedrich III. (deutscher König)bis Friedrich IV. (deutscher König) |
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316
Friedrich III. (deutscher König) - Friedrich IV. (deutscher König)
Friedrich III., dcr Schöne, deutscher
König (1314-30), Gegenkönig Ludwigs IV. (s.d.)
von Bayern, geb. um 1286, Sohn König Albrechts I.,
übernahm, nachdem sein älterer
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0452,
Forstwirtschaft (Allgemeines) |
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die Privatwaldungen, soweit eine solche gesetzlich begründet ist, sind die Staatsforstbeamten der fiskalischen Verwaltung vielfach betraut (Bayern, Baden, Hessen, Frankreich). Die Übertragung dieser polizeilichen Funktion, welche lediglich
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Synesisbis Synopsis |
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die Synoden die Organe der kirchlichen Selbstverwaltung und Vertretungskörper der Kirchengenossen gegenüber dem landesherrlichen Kirchenregiment. Diesen Synoden ist ein Mitwirkungsrecht bei der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung eingeräumt. Nach
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
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in einigen Staaten besondere S. eingerichtet. S. ist daher heute die gewöhnliche Bezeichnung des Gerichtshofs, der über die vom Parlament erhobene Ministeranklage richtet. Ein solcher S. ist in Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Sachsen-Weimar
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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Bundesheers mit selbständiger Verwaltung unter der Militärhoheit des Königs von Bayern bildet und nur im Krieg unter dem Befehl des Kaisers steht. Auch die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche, welche ebenfalls unter dem Oberbefehl des Kaisers
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Tiroler Eisenbahnbis Tironische Noten |
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, der nördliche wurde von den Bajoariern (Bayern) besetzt. Mit Bayern wurde T. im 8. Jahrh. von den Franken unterworfen, die es, gleich andern fränk. Landen, durch verschiedene Grafen verwalten ließen. Nach der Wiedereinsetzung bayr. Herzoge im 10. Jahrh
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Weldzirzbis Welfenfonds |
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Bayern belehnt, und er erbte nach seinem Vaters Tode auch die Güter und Länder des Hauses Este. Nach dem Bannspruch gegen Heinrich IV. fiel er von diesem ab, söhnte sich aber später wieder mit ihm aus und starb bei dem unglücklichen Kreuzzug
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0716,
Wiener Kongreß |
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(28. Febr., 14. und 27. Juni, 9. Sept. 1813); einige Rheinbundsstaaten hatten mit Unterstützung Metternichs durch Sonderverträge ihren Länderbestand sich gesichert (Bayern durch den Vertrag von Ried 8. Okt., Württemberg durch den von Fulda 2. Nov. 1813
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Maria (von Ägypten)bis Maria (von Burgund) |
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, die Finanzen zerrüttet und das Heer kaum 100000 Mann stark. Um so gefährlicher war es, daß Kurfürst Karl Albrecht von Bayern (s. Karl Ⅶ.), mit Unterstützung Frankreichs, ihr den Besitz der österr. Länder streitig machte, Friedrich Ⅱ. von Preußen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Nota benebis Notar |
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456
Nota bene – Notar
Verwaltungen zusammengesetzt, 22. Febr. 1787 eröffnet, 25. Mai geschlossen, stellte einerseits zwar den Antrag auf Herstellung von Provinzialversammlungen, Abschaffung der Fronen, der Salzsteuer und Entlastung des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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, das Neunte von den im Grubenfeld gewonnenen Mineralien, nach Abzug des frühern landesherrlichen Zehnten, also 1/10 der Förderung.
Die Verwaltung der Bergwerksangelegenheiten erfolgt durch besondere Bergbehörden, welche in Preußen durch die Revierbeamten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0838,
Deutschland (Reichskanzler und Reichsbehörden) |
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. 6 ff.), anbetrifft, so ist dessen Stellung um deswillen eine eigenartige, weil er nicht nur den Charakter eines gesetzgebenden Körpers, sondern zugleich auch denjenigen eines Regierungskollegiums und einer verwaltenden und ausführenden Stelle hat
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0843,
Deutschland (Heerwesen) |
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ist die Friedenspräsenzstärke der Armee durch die Reichsgesetze vom 2. Mai 1874 und 6. Mai 1880 jeweilig auf sieben Jahre (Septennat) festgestellt (s. unten). Spezialisierte Etats werden aufgestellt für das preußische, sächsische und württembergische Kontingent. Bayern
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Arbeitermarseillaisebis Arbeiterschutzgesetze |
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1. Juli 1885 130 2 763 2 660
Lühlerheim, Rheinprovinz 15. Febr. 1886 125 2 855 2 736
Schneckengrün, Königreich Sachsen 22. Febr. 1886 122 3 032 2 943
Elkenroth, Rheinprovinz (kath.) 20. Okt. 1886 60 1 421 1 369
Simonshof, Königreich Bayern I. 1
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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inländischen Bieres in Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen gelangt nicht in die Reichskasse, sondern verbleibt den genannten Staaten, welche dagegen an den in die Reichskasse fließenden betreffenden Steuereinnahmen nicht teilnehmen oder entsprechend
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0955,
Landwirtschaftliche Vereine |
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in voller Wirksamkeit stehende Landes-Ökonomiekollegium (s. d.). Eine dem preuß. Landes-Ökonomiekollegium analoge Einrichtung ist in Sachsen der Landeskulturrat (s. d.), in Württemberg die Centralstelle für Landwirtschaft, während in Bayern wie in den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0799,
Deutschkatholiken |
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. Der Gebrauch der lateinischen Sprache wird abgeschafft. Die Gemeindeverfassung steht auf demokratischer Basis; die Gemeinde gebraucht ihr altes Recht, sich ihre Geistlichen und ihren Vorstand frei zu wählen. Den Geistlichen steht die Verwaltung der geistlichen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0412,
Handels- u. Gewerbekammern (Geschäftsgang, Budget, Wirkungskreis) |
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und über die Aufgaben der zu bildenden Ausschüsse bestimmt, von welchen jeder wiederum seinen besondern Vorsitzenden wählt. In Bayern wählen auch die Gremien (s. oben), und zwar jede Abteilung, ihren Vorsitzenden. Die Beschlüsse der Kammern werden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0880,
Eisenbahnrecht |
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878
Eisenbahnrecht
Überschüsse eine finanzielle Garantie für die
Verwaltung der Staatsbahnen geschaffen worden.
Danach sollen die Überschüsse in erster Reihe zur
Verzinsung der jeweiligen, für den 1. April 1880
auf 1498 858100 M
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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der Erhaltung des Kammerguts und das Bestreben, willkürliche Veräußerungen desselben vertragsmäßig auszuschließen. Die Verwaltung der fürstlichen Kammergüter stand in den meisten Ländern unter einer besondern Behörde, der fürstlichen Rent
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0714,
Griechenland (Neu-G.: Geschichte bis 1843) |
Öffnen |
714
Griechenland (Neu-G.: Geschichte bis 1843).
der Ratifikationen zu London erfolgt war, wurde Ende Juni die Nationalversammlung nach Nauplia berufen, worauf 8. Aug. der Prinz Otto von Bayern einstimmig als König Otto I. von G. anerkannt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
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, die ständische Landesvertretung; im Fürstentum Reuß ältere Linie die Vertretung des Gemeindeverbandes, entsprechend dem Kreisausschuß (s. Kreisverfassung). In Österreich ist der L. das verwaltende und ausführende Organ der Landesvertretung der einzelnen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Gehbahnbis Geheime Verbindungen |
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ist; ihre Zulässigkeit für andere Zwecke der innern Verwaltung, z. B. für Agitationen in der Presse, ist dagegen kaum zu rechtfertigen. Die Bewilligung G. F. ist stets ein Beweis besondern Vertrauens einer Volksvertretung zu der Regierung. (S
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0331,
Postwesen |
Öffnen |
die Grundlage für die spätern staatlichen Posten geworden ist. Von letztern sind folgende Verwaltungen hervorzuheben:
Das brandenburgisch-preußische P., als dessen Schöpfer, wie oben erwähnt, der Große Kurfürst anzusehen ist, gedieh unter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
Öffnen |
der Gemeinden, über die Verwaltung des Gemeindevermögens, über die Erwerbung des Gemeinderechts, über Rechte und Pflichten der Gemeinden und ihrer Mitglieder, über die Stellung der Gemeinden zur Staatsgewalt etc. In der Regel enthalten schon die Grundgesetze
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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23
Konsk - Konsolidation.
die Konsistorien im wesentlichen nur noch die Geschäfte der kirchlichen Verwaltung zu besorgen; auch fungieren sie als Disziplinarbehörden für die Geistlichkeit. In manchen Ländern sind ihnen jetzt aber auch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0214,
Stadt (Verfassungen) |
Öffnen |
Magistratsmitglieder für einzelne Zweige der städtischen Verwaltung (Kämmerer, Baurat, Schulrat, Syndikus etc.). Der Magistrat ist das Organ der Verwaltung; insbesondere steht ihm auch die Handhabung der Ortspolizei zu, wofern diese nicht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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ihre Angelegenheiten durch ein zu errichtendes Genossenschaftsstatut regeln und dieselben durch Generalversammlung und selbstgewählten Vorstand verwalten. Damit die Verwaltung nicht zu schwerfällig werde, können die Genossenschaften, welche sich über größere Bezirke
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0714,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Lage u. s. w. Bodengestaltung) |
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712
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Lage u. s. w. Bodengestaltung)
Die Ausgaben verteilen sich folgendermaßen:
^[Leerzeile]
Art der Ausgaben Betrag im ganzen Fl. für das km Betriebslänge Fl.
Allgemeine Verwaltung 3976092 248
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0432,
Preußische Eisenbahnen |
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Staates verwaltete Privatbahnen Privatbahnen unter eigener Verwaltung Staatsbahnen und auf Rechnung des Staates verwaltete Privatbahnen Privatbahnen unter Staatsverwaltung Privatbahnen unter eigener Verwaltung Überhaupt Davon zwei- und mehrgleisig
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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844
Deutschland (Heerwesen).
Durch die Bündnisverträge, welche Preußen mit Bayern am 22., mit Württemberg am 13., mit Baden am 17. Aug. 1866 und mit Hessen am 11. April 1867 abgeschlossen hatte, und durch welche diese Staaten sich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0903,
Deutschland (Geschichte 1870-1871. Wiederherstellung des Deutschen Reichs) |
Öffnen |
auf die süddeutschen Staaten ablehnten, nachdem dieselben so loyal ihren Vertragspflichten nachgekommen waren.
Als zuerst Baden (2. Sept. 1870) die Frage nach einer festern Einigung bei der Regierung des Norddeutschen Bundes anregte und dann auch Bayern den Wunsch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0229,
Johann (Anhalt, Böhmen, Brandenburg) |
Öffnen |
und 7. Febr. 1311 in Prag zum böhmischen König gekrönt. Er behauptete die Krone der Premysliden gegen Heinrich von Kärnten und stellte die Ordnung in Böhmen und Mähren wieder her. Während der Rivalität zwischen den beiden Häusern Österreich und Bayern
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0675,
Schwaben (Geschichte des Herzogtums) |
Öffnen |
gegen seinen Stiefvater und verlor 1030 S., das gleichzeitig mit Burgund von Konrad II. an Giselas zweiten Sohn erster Ehe, Hermann IV., verliehen wurde. Als dieser 1038 kinderlos starb, folgte ihm des Kaisers Sohn, der Herzog von Bayern, als Heinrich
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0206,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
Öffnen |
durch die militär. Einheit Deutschlands unter Preußens Führung errungen wurden, sträubte es sich auch im Süden nicht länger mehr, der polit. Einigung beizustimmen, und forderte den Anschluß an den Norddeutschen Bund. Die feindlichen Parteien in Bayern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
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in Bayern« (Nördl. 1851 ff.); »Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der V. im Königreich Sachsen« (Leipz. 1880 ff., als »Zeitschrift für Rechtspflege und V.« begründet 1838); »Württembergisches Archiv für Recht und Rechtsverwaltung« (Stuttg. 1858-82
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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der Deutschen Konkursordnung (§. 3) erfolgt die A. B. "unabhängig vom Konkursverfahren". Der Absonderungsberechtigte behält die ihm verpfändeten Sachen im Besitz und kann von dem Rechte der Zwangsvollstreckung Gebrauch machen, sofern der Verwalter nicht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0848,
Eisenbahnbehörden |
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in der Vor- und Ausbildung der
höhern Eisenbahnbeamten s. Eisenbahnbeamte.
In Bayern ist die Verwaltung der Staats-
bahnen (s. Bayrische Eisenbahnen) durch königl. Ver-
ordnung vom 17. Juli 1886 ähnlich wie in Preußen
geregelt, nur daß hier
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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Gemeinschuldners unmittelbar nach der Konkurseröffnung (s. d.) durch den Konkursverwalter (s. d.) in Besitz und Verwaltung genommen sowie in Geld umgesetzt, die Masse aber unter die Gläubiger verteilt wird. Nach Abhaltung des ersten (allgemeinen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0410,
Preußen (Geschichte 1640-1815) |
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, die es Friedrich II. ermöglicht haben, P. zur europ. Großmacht zu erheben. Friedrich Wilhelm I. ist der eigentliche Schöpfer der preuß. Armee und des preuß. Offizierkorps. In der innern Verwaltung erhob Friedrich Wilhelm P. zu dem deutschen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
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, Handbuch des königlich sächs. Verwaltungsrechts, 8. Aufl., Lpz. 1897.) Für Bayern wurde das Gesetz vom 8. Aug. 1878 erlassen, das nur in der obersten Instanz eine vollständige Trennung der V. und der aktiven Verwaltung aufstellt, übrigens dem
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0633,
Bundesrat (Zusammensetzung, Rechte des Bundesrats) |
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mit den ehemaligen Stimmen, welche Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt a. M. zur Zeit des vormaligen Deutschen Bundes in der damaligen Bundesversammlung führten, im ganzen 17 Stimmen abzugeben hat, während Bayern über 6, Württemberg
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Dielytrabis Dienstauszeichnung, militärische |
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. Nicht weniger Aufmerksamkeit richtete er auf die innere Verwaltung. Er starb 1645 in Batavia.
Diemermeer (Watergraafsmeer), Dorf in der niederländ. Provinz Nordholland, 1 km von Amsterdam, 5,16 m unt. M., mit einer vortrefflichen Gartenbauschule
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0619,
von Höflerbis Hofmann |
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außerordentlicher, 1841 ordentlicher Professor und 1842 Mitglied der Münchener Akademie. Die 1846 in Bayern entstandenen politischen Zerwürfnisse veranlaßten H. zu der geschichtlichen Denkschrift "Konkordat und Konstitutionseid der Katholiken in Bayern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0999,
Deutsche Eisenbahnen |
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997
Deutsche Eisenbahnen
B.
Laufende Nummer Staaten Bahnen mit normaler Spurweite Hauptbahnen Staatsbahnen u. auf Rechnung des Staates verwaltete Privatbahnen km Privatbahnen unter eigener Verwaltung km Nebenbahnen Staatsbahnen u
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0879,
Eisenbahnrecht |
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zu gleichen er-
mäßigten Sätzen zu befördern (Art. 47). Die übri-
gen - in Bayern nicht geltenden Bestimmungen -
verpflichten die Bundesregierungen, ihre Eisenbah-
nen wie ein einheitliches Netz zu verwalten und auch
die neu herzustellenden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0436,
Eisenbahn (Konzessionierung) |
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eigentliche Privatunternehmungen im
gewöhnlichen Sinn, d. h. im Eigentum und in der Verwaltung eines oder weniger Privaten, sondern sie
stehen im Besitz großer kapitalistischer Genossenschaften
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Revertierbis Revision |
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. überwachen und prüfen; Revident, der Revidierende; der des Rechtsmittels der Revision (s. d.) sich Bedienende.
Revier, Bezirk, Gebiet, welches jemand zu verwalten hat, das ihm zugewiesen ist (daher beim Militär: Kompanierevier, der von einer Kompanie
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0103,
Bayern (Statistisches) |
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89
Bayern (Statistisches)
(Berichte über diese Reisen in den »Mitteilungen der K. K. geographischen Gesellschaft«, 1884 und 1890), ging er 1890 im Auftrage der Deutschostafrikanischen Gesellschaft nach Ostafrika zur Erforschung Usambaras
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
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", Züllichau 1822-24, 2 Bde.), Forstdirektion (Meyer, "Forstdirektionslehre nach den Grundsätzen der Regierungspolitik und Forstwissenschaft", Würzb. 1820), während anderseits Forstdirektionslehre als die Lehre von der Verwaltung der Staatsforsten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Baubegnadigungenbis Bauch |
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498
Baubegnadigungen - Bauch
der allgemeinen Bauverwaltung und den Strombaubebörden, Meliorationsbauinspektoren in der landwirtschaftlichen Verwaltung, Eisenbahnbau- oder Eisenbahnbau- und Betriebsinspektoren bei den Eisenbahnbehörden, endlich
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Militärgynmastikbis Militärkolonien |
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Kriegsdienst verliehen wurde. Die Grenzländer bildeten bis 1848 staatsrechtlich zwar einen Teil des ungar. Königreichs, Siebenbürgens und Kroatien-Slawoniens, behielten aber eine eigentümliche militär. Einrichtung nach Verfassung und Verwaltung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Arethusabis Aretino |
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Bde.); "Über Staatsverfassung und Verwaltung" (Münch. 1826); die Schauspiele: "Ludwig der Bayer" (1821) und "Das Mädchen aus Zante" (Bamb. 1822); "Des großen Kurfürsten Maximilian I. Anleitung zur Regierungskunst" (das. 1823); "Darstellung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Augsburg (Geschichte der Stadt) |
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sich die 832 unter dem Namen A. (Augustburg) zum erstenmal vorkommende Stadt zu hoher Blüte. Herzog Wels von Bayern zerstörte sie zwar 1026 in einer Fehde mit dem Bischof, doch erstand sie bald neu. Im J. 1077 versammelte Herzog Rudolf von Schwaben
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
Eisenbahnrecht |
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Spezialtarif einzuführen (Art. 46). Allerdings findet hier eine Sonderstellung Bayerns statt, insofern diese Bestimmungen der Reichsverfassung (Art. 42-46) auf Bayern keine Anwendung finden. Dagegen ist die Bestimmung (Art. 41), wonach Eisenbahnen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Forstregalbis Forstschulen |
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Forstrechts und des Forstpolizeirechts nach den in Bayern geltenden Gesetzen (Münch. 1863, mit Ergänzungen bis 1870); Eding, Die Rechtsverhältnisse des Waldes (Berl. 1874).
Forstregal, nach der Auffassung des 17. und 18. Jahrh. "die öffentliche Macht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Jakob von Ulmbis Jakobiner |
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, Stadt, s. Garo-n-Bautschi.
Jakobäa, 1) J. (Jakobe) von Holland (auch von Bayern), Erbtochter Wilhelms VI. von Bayern, Grafen von Holland und Hennegau, geb. 25. Juli 1401, folgte als Witwe des Grafen Johann von Touraine, Dauphins von Frankreich, 1416
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0551,
Kärnten (Geschichte) |
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Einfluß daselbst erzwangen, so wurde um 772 Karantonien dem bayrischen Dukat einverleibt und kam bei dem Fall Thassilos II. unter die fränkische Herrschaft Karls d. Gr. Im J. 843 blieb K. mit Bayern bei Ludwig dem Deutschen, dessen Sohn Karlmann seinen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Khiwabis Khlesl |
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. als Kommandant der Stadt, von der Bürgerschaft bereitwillig unterstützt, dieselbe in Verteidigungsstand, eroberte, als sich die Bayern nach Böhmen wandten, im Winter 1741-1742 Linz und Passau, reinigte ganz Österreich vom Feind und drang in zwei Kolonnen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0703,
Leopold (Anhalt, Baden, Bayern, Belgien) |
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703
Leopold (Anhalt, Baden, Bayern, Belgien).
durch den am 5. Febr. 1745 erfolgten Tod seiner Gemahlin Anna Luise Föse (die Anneliese), einer Apothekerstochter aus Dessau, die er trotz des Widerstandes seiner Mutter 1698 geheiratet
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0933,
Pfalz (Geschichte der Kurpfalz) |
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933
Pfalz (Geschichte der Kurpfalz).
Verwaltung der P., indem er an die Spitze jedes der 18 Ämter Vögte stellte, stiftete 1472 das Hofgericht und hielt ein zahlreiches Heer. Unter der Regierung seines Neffen Philipp des Aufrichtigen (1476-1508
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0919,
Eisenbahnzeit |
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betreffenden, der Zeitrechnung zu Grunde gelegten Ort; nur im Deutschen Reich (ausschließlich Bayern, Württemberg und Baden), wo die E. lediglich für die Verwaltungen selbst, nicht auch für das bürgerliche Leben oder das Verkehrswesen galt, wurden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Gemeindepräsidentbis Gemeinderecht |
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-
sammlung (in Bayern Kollegium der Ge-
meinde bevollmächtigten, in Württemberg
und Baden Bürgerausschuß), ein durch Wahl
gebildetes Organ der Gemeinde zur Vertretung
der Gesamtheit der Gemeindegenossen; eine Ge-
meindeversammlung aller
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Karl Theodor (Kurfürst von Pfalzbayern)bis Karl I. (König von Rumänien) |
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, zunächst unter
Vormundschaft feines Vetters, des Kurfürsten Karl
Philipp von der Pfalz. 1741 übernahm er selbst
die Verwaltung von Snlzbach, und 1742 fiel ihm
nach dem Ableben Karl Philipps Kurpfalz nebst
Iülich und Berg zu. Im Österreichischen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Ottmachaubis Otto II. (römisch-deutscher Kaiser) |
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Lothringen 944 mit Konrad dem Roten, Bayern 947 mit Heinrich, dem versöhnten Bruder des Königs, Schwaben 950 mit dem Sohne des Königs, Liudolf. Sein eigenes Herzogtum Sachsen gab O. 961 dem treuen und tapfern Grafen Hermann Billung. Siegreich gegen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Maximilian II. (deutscher Kaiser)bis Maximilian I. (Kurfürst von Bayern) |
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".
Maximilian I., Herzog, dann Kurfürst von Bayern (1597-1651), geb. 17. April 1573 zu München als Sohn des Herzogs Wilhelm V. von Bayern, welcher ihm 1597 die Regierung abtrat. Verwaltung, Gericht und Armee, besonders das Finanzwesen, wurden von M. reformiert
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Reichsämterbis Reichsbehörden |
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für das Deutsche Reich" und das "Deutsche Handelsarchiv" heraus. Über die von dem R. ressortierenden Behörden s. die Textbeilage Reichsbehörden II.
Reichsämter, s. Erzämter und Reichsbehörden.
Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, eine dem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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-, Invaliden- und Altersrente entscheiden besondere aus Arbeitgebern und -Nehmern gebildete Schiedsgerichte, gegen deren Urteil Rekurs an das Reichsversicherungsamt (s. d.) zugelassen ist. An der Verwaltung sind ebenfalls Arbeitgeber und Versicherte beteiligt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
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562
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen)
Bürgermeister werden auf 6 Jahre gewählt, die Gemeindebevollmächtigten auf 9 Jahre; der rechtskundige Bürgermeister und die rechtskundigen Räte werden nach 3 Jahren, im Falle der Wiederwahl, auf Lebenszeit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Eisenbahngeldbis Eisenbahnkonzession |
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, die Bildung geschlossener Linien für die hauptsächlichsten Verkehrsströmungen, endlich das natürliche Übergewicht der mächtigern Verwaltungen über die in demselben Verkehrsgebiete belegenen kleinern Unternehmungen, alle diese Umstände haben
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